ATPL Verkehrspilotenlizenz
Die ATPL(H)-Lizenz wird nicht durch eine Prüfung wie bei der PPL- oder CPL-Ausbildung erlangt. Die praktische ATPL(H)-Ausbildung gibt es in dem Sinne nicht. Vielmehr setzt sich der Weg zur ATPL(H)-Lizenz aus drei Elementen zusammen:
1. Praktische Ausbildung analog CPL(H) sowie IR(H)
2. ATPL-Theorie
3. Sammeln einer festgelegten Erfahrung* innerhalb von sieben Jahren
Erst wenn in den sieben Jahren die festgelegten Stunden erreicht sind, erhält der Berufspilot die ATPL(H)-Lizenz. Vorher spricht man von einem sogenannten „Frozen ATPL“. Werden die verlangten Stunden innerhalb der Frist von sieben Jahren nicht erreicht, lautet der Lizenzeintrag „CPL mit ATPL-Theorie“ und stellt auf dem Stellenmarkt auch in dieser Form einen Vorteil gegenüber einem Lizenzinhaber mit CPL-Theorie dar.
*Die ATPL(H)-Lizenz wird ausgestellt, wenn innerhalb von sieben Jahren folgende Bedingungen erfüllt sind:
- vollendetes 21. Lebensjahr
- 1000 h Flugerfahrung inkl. 350 h auf Multi Crew Helikopter
- 100 h Nachtflugerfahrung
- abgeschlossene praktische IR-Ausbildung
Die IR-Theorie bleibt nach bestandener Theorieprüfung drei Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die praktische IR-Ausbildung absolviert werden. Ansonsten verfällt die IR-Theorie und der Lizenzstatus wechselt zu einem ATPL/VFR.